Abadek e.K. Detektei & Securitymanagement Krause

Aufspüren von Abhörtechnik
Sie haben den Verdacht, dass Forschungsergebnisse und Betriebsgeheimnisse nicht sicher sind? Wir helfen Ihnen gerne.
Unsere Spezialisten für die Lauschabwehr arbeiten mit modernsten EDV-gestützten Geräten, unter anderem mit Detektionssystemen, digitaler Fotografie, Endoskopie und Thermografie, mit modernsten Messverfahren im Bereich der Hochfrequenz-, Netz- und Kabelmesstechnik sowie computergestützten Frequenzanalysegeräten.
Falls von Ihnen gewünscht, verfolgen wir die Quelle des Lauschangriffes zurück und überführen den oder die Täter.
Führen Sie die Gespräche mit Firmen, die Sie zur Abwehr von Lauschangriffen beauftragen wollen, nicht von den Telefonen aus, die in Verdacht stehen belauscht zu werden!

Warum eine Detektei? Die Beweisfrage hat bei der Erlangung seines Rechts eine entscheidende Bedeutung. Im strafrechtlichen Bereich sind es Organe wie z.B. Polizei und Staatsanwaltschaft, die mit der Ermittlung der Sachverhalte und der Beweisbeschaffung betraut sind. In vielen Bereichen des privaten Rechts hat unsere Rechtsordnung einen Konstruktionsfehler, in dem sie eine Ermittlungsinstanz nicht vorsieht. Denkt man z.B. an die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht, Sozialrecht, Urheberrecht, Mietrecht, Erbrecht, etc., dann fällt sofort auf, dass es hier in vielen Fällen nicht ausreicht einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. Besonders dann, wenn der Sachverhalt nicht sicher feststeht, nicht alle Zeugen bekannt und befragt sind, jemand lügt oder die Beweislage insgesamt unklar ist. In unklaren Fällen helfen oft nur die Recherchen nach Zeugen, das Befragen von Personen, die Durchführung von Observationen und allgemeinen Recherchen, sowie andere geeignete detektivische Maßnahmen. Derartige sind nicht die Aufgabe von Rechtsanwälten und werden von diesen in der Regel auch nicht übernommen. Hier bedarf es einer kompetenten Detektei. Detekteien sind daher heute ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil bei der Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise.  


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