Begleitetesfahren.com

Wer seinen Führerschein früher, als mit achtzehn machen möchte, sollte sich einmal die Angaben auf der Internetplattform begleitetesfahren.com näher ansehen. Hier erhält man, über alles, was es zum „Führerschein mit 17

Der Ablauf des Prüfungsverfahrens für einen Führerschein ab siebzehn unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von der normalen Fahrschule. Mit sechzehneinhalb kann der BF 17 bereits beantragt werden. Theorie- und Praxisprüfung weichen inhaltlich nicht von einer normalen Fahrprüfung ab. Allerdings erhält der Schüler nach erfolgreichem Abschluss seiner Prüfung noch keinen Führerschein in Form einer Karte. Diesen kann er erst ausgehändigt bekommen, wenn er volljährig ist. Bis dahin dient eine Prüfbescheinigung als Fahrerlaubnis. In diese Prüfbescheinigung muss zudem eine Person eingetragen werden, die den Jugendlichen auf seinen Fahrten begleitet. Was es im Detail mit dieser Regelung auf sich hat, wird auf der Informationsseite begleitendesfahren.com ausführlich erklärt. 


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