Notariatskanzlei Dr. Grasser

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Notariat ist für beweisrechtliche Bindungswirkung notarieller Urkunden zustaendig. Vertrauen und Verlaesslichkeit bei der Betreuung stehen im Vordergrund. Durch Beurkundung kommt im Falle eines Beurkundungsfordernisses ein Vertrag zu Stande. Zweck ist es den Nachlass gerecht an die Erben zu uebergeben. Persoenliche Beratung in individuellen Rechtsfragen. Die Justizrechtswaehrungspflicht fuert zu einer abschliessenden Entscheidung. Das Notariat hilft Ihnen bei verschiedensten Rechtsbelangen. Verschwiegenheit wird gegenueber den Privatkunden gorss geschrieben. Urkunden von Dr. Grasser haben bindende Beweiskraft gegenueber Gerichten. Der Notar hat die Pflicht zur vorsorgenden Rechtspflege in Oesterreich uebertragen bekommen.  


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