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Die Arbeitsvermittler NRW vermitteln Arbeitssuchende an Unternehmen und suchen für Unternehmen passende und geeignete Mitarbeiter.

Die Arbeitsvermittler NRW vermitteln Arbeitssuchende an Unternehmen und suchen für Unternehmen passende und geeignete Mitarbeiter.

Seit 1994 ist die private Arbeitsvermittlung in Deutschland gesetzlich zugelassen. Sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer ist sie seitdem eine Alternative zur Agentur für Arbeit und ARGE, wenn es um die Besetzung freier Stellen geht.

Unter Arbeitsvermittlung versteht man eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Ausbildungssuchende und Arbeitssuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen (§ 35 Absatz 1 Satz 2 des Sozialgesetzbuches, drittes Buch (SGB III)). Möglich wird dies durch die Vermittlungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit, die jeder beantragen kann, der Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen noch nicht vermittelt werden konnte.  


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