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Wer kümmert sich um Ihre Versicherungen ?

Wer überprüft Ihre Finanzen ?

Wer vergleicht Ihre Verträge und berät Sie umfassend ?

Sie sind der Meinung, dass Sie viel zu viel an Versicherungsprämien zahlen und sind sich vielleicht auch nicht ganz sicher, ob Ihre Geldanlagen noch die Rendite bringen, die Sie sich erhofft haben?

Wissen Sie wirklich genau über alle Ihre Sachversicherungen genaustens bescheid oder laufen auch Sie Gefahr bei einem Versicherungsfall ohne Leistung da zu stehen ?

Dann helfen wir Ihnen gerne mit unserer jahrelangen Erfahrung und unserem Fachwissen auf diesen Gebieten weiter.Da wir unabhängige Finanzberater in Wetzlar sind, finden wir für Sie ganz bestimmt immer die günstigsten Angebote.

Dabei gehen wir systematisch vor, so dass auch nichts übersehen wird. Bevor wir Ihnen bestimmte Versicherungen empfehlen können, steht an erster Stelle eine Analyse Ihrer momentanen Finanzsituation.

Natürlich bekommen Sie bei uns über die Angebote ein vollständiges Konzept, welches kostenlos ist.

Beratung gemäß EU-Vermittlerrichtlinie

Wir setzen von Beginn an großen Wert auf exakte Umsetzung

Heutzutage hört man in den verschiedenen Medien immer wieder das Wort „Betrug“ in Verbindung mit Versicherungs- bzw. Finanzberatung. Die Branche scheint regelrecht in Verruf geraten zu sein. Oft handelt es sich hierbei um Berichte über Kunden, die vorwiegend durch schlechte Beratung oder in den selteneren Fällen – in der Tat – durch einen Betrug zu Schaden gekommen sind. Die mangelhafte Ausbildung und die somit fehlenden Fachkenntnisse der entsprechenden Berater sind nicht selten der Kern des Übels.

Zum 22. Mai 2007 trat die EU-Vermittlerrichtlinie in Kraft. Sie betrifft alle Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler und wurde mit besonderem Augenmerk auf den Verbraucherschutz ins Leben gerufen. Die Vermittlerrichtlinie regelt insbesondere folgende Aspekte:

Eintragung der Vermittler in ein öffentlich zugängliches Register (Link siehe unten)
Informationspflichten für den Vermittler
Beratungs- und Dokumentationspflichten
Einrichtung einer Schlichtungsstelle
Sicherung von Kundengeldern.

Verlinkung zum Vermittlerregister
Verlinkung zu Wikipedia: Beratungsprotokoll

Um als Vermittler eingetragen zu werden ist ein sogenannter Sachkundenachweis erforderlich. Dieser wird i.d.R. durch die Prüfung zum Versicherungsfachmann/-frau bei den Industrie und Handelskammern (IHK) erbracht. So wird sichergestellt, dass nur Vermittler mit einem entsprechenden Kenntnisstand auch tatsächlich in der Praxis Kunden beraten und Produkte vermitteln. Laut dem Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK) betrug die Anzahl der registrierten Vermittler zum 05. Januar 2011 genau 263.452.

Ein anderer besonders wichtiger Punkt ist die Beratungs- und Dokumentationspflicht. Im Rahmen dessen soll der Kunde über alles Wichtige informiert, aufgeklärt und beraten werden. Ferner müssen diese Schritte schriftlich festgehalten werden, um später die erfolgte Beratung auch belegen zu können und so z.B. möglichem Betrug Einhalt gebieten zu können. All diese Aspekte werden bei tecis stets umfassend und korrekt eingehalten.

Mit der „Fachausbildung“ integrierten wir bereits vor tatsächlichem Inkrafttreten der EU-Vermittlerrichtlinie einen Ausbildungsstandard in sein Ausbildungskonzept, welcher die von der Europäischen Union an Finanzberater gestellten Anforderungen bereits frühzeitig erfüllte und selbstverständlich heute noch erfüllt Der Ausbildungsstandard wird stetig überprüft und weiterentwickelt, um optimale Ergebnisse vorweisen zu können. Die Umsetzung von Richtlinien und die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften wird genauestens kontrolliert und gelebt. 


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