Baiker & Richter, Rechtsanwälte
Wir, die Kanzlei Baiker & Richter, sind eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht.
Prüfungsanfechtungen, die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die Akkreditierung von Studiengängen, die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Handwerksrecht (Altgesellenregelung), die Erstattungsverpflichtung von Offizieranwärtern nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die Beantragung einer Baugenehmigung, Konkurrentenklagen im Beamtenrecht, Einbürgerungen, die Rückforderung von Subventionen, die Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung - um nur beispielhaft einige unserer Tätigkeitsbereiche zu nennen - erfordern juristisch fundiertes Spezialwissen.