Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherungrn

Die Reiserücktrittsversicherung ist im Prinzip immer dann sinnvoll, wenn eine Urlaubsreise gebucht wurde. Denn sollte die Reise storniert werden müssen, könnten die Stornogebühren sich durchaus bei 50 Prozent oder mehr des Buchungspreises bewegen. Bedingung für die Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung ist allerdings, dass ein bestimmter in den Vertragsbedingungen genannter Grund dazu geführt hat, dass die Reise nicht angetreten werden konnte. Ein solcher Grund ist vor allem eine Krankheit des Versicherten, die vom Arzt bescheinigt werden muss und dazu führt, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Auch plötzliche Arbeitslosigkeit oder der Tod eines nahen Familienmitgliedes kurz vor Reisebeginn werden akzeptiert.
Eine ganz ähnliche Versicherung ist die Reiseabbruchversicherung, nur dass die Leistung hier dann erfolgt, wenn eine schon begonnene Reise abgebrochen werden muss. Die akzeptierten Gründe sind mit den zuvor genannten identisch. Die Leistung wird meistens allerdings nur dann erbracht, wenn vor dem Abbruch noch mehr als die Hälfte der Urlaubszeit vorhanden gewesen wäre.
 

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